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FAQs - Häufig gestellte Fragen

Dies ist eine unverbindliche Zusammenfassung, bitte immer das Working Equitation Reglement für Österreich beachten!

Welche Voraussetzungen benötigen Pferde und ReiterInnen um an WE Turnieren und WE Reitertreffen teilnehmen zu können?

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Pferde: gültiger Impfpass, Pferdealter der Klasse entsprechend, Haftpflichtversicherung, nur bei Turnieren: zusätzlich die Turnierpferderegistrierung, erhältlich über den OEPS Lizenz- und Pferdezahlungen - OEPS Web - Portal.
 
ReiterInnen aus Österreich: Mitgliedschaft in einem österr. Reitverein, Reiterpass oder WRC, ab Klasse A bis M die Lizenz WE 1, zusätzlich für die Klasse S die Lizenz WE 2.

ReiterInnen aus anderen Nationen: erhalten in der Meldestelle eine Z-Kopfnummer für das genannte Pferd.

Welche Klassen gibt es und welche Altersbeschränkungen für Pferde und ReiterInnen sind zu beachten? 

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Führzügelklasse:  ReiterInnen 4 bis 8 Jahre, keine Beschränkung für Pferde
Kinderklasse: ReiterInnen 8 bis 12 Jahre, keine Beschränkung für Pferde
Allgemeine Klasse: ReiterInnen 19 Jahre und älter, Pferdealter nach Klassen
Nachwuchsklasse:   ReiterInnen 10 bis 18 Jahre
   
Mindestalter für Pferde:  
Klassen Lizenzfrei und A: 4 Jahre
Klassen L und M:  5 Jahre
Klasse S:   6 Jahre

Welche Gebisse, Sporen und/oder Gerte sind pro Klasse erlaubt?

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Klasse Lizenzfrei und A:    

  • Wasser- oder Olivenkopftrense einfach oder doppelt gebrochen, aus Metall oder Kunststoff
  • D-Trense einfach oder doppelt gebrochen, aus Metall oder Kunststoff
  • Golden Wings Trense einfach oder doppelt gebrochen
  • Doppelt gebrochene Trense mit Roller (beweglicher Mittelteil auch aus Kunststoff)
  • Ungebrochene, biegsame Trense aus Kunststoff
  • Snaffle Bit laut Westernregulativ (Wassertrense)
Alle Gebisse siehe § 58 ÖTO sowie Anhang Gebisse im Reglement

Sporen: Sporen ohne Rad max. 4 cm (gemessen vom Stiefel), Westernsporen ohne Rad max. 5cm
Gerte: max. 120cm 

Klasse L:    

  • Wasser- oder Olivenkopftrense einfach oder doppelt gebrochen, aus Metall oder Kunststoff
  • D-Trense einfach oder doppelt gebrochen, aus Metall oder Kunststoff
  • Golden Wings Trense einfach oder doppelt gebrochen
  • Doppelt gebrochene Trense mit Roller (beweglicher Mittelteil auch aus Kunststoff)
  • Ungebrochene, biegsame Trense aus Kunststoff
  • Snaffle Bit laut Westernregulativ (Wassertrense)
  • Pelham einfach oder doppelt gebrochen, oder als Stange aus Kunststoff oder Metall. Jedes Pelham mit 2 Zügeln ohne Verbindungssteg und mit Kinnkette
  • Springkandare einfach oder doppelt gebrochen, oder als Stange aus Kunststoff oder Metall.
  • Snaffle Bit with Shanks Unterbaum max. 8 cm einfach oder doppelt gebrochen mit 2 Zügeln laut Westernregulativ
  • Kandare mind. Dicke 12mm mit Unterlegtrense mind. 10mm
alle Gebisse siehe § 58 ÖTO sowie Anhang Gebisse im Reglement

Sporen: sind erlaubt
Gerte: max. 120cm

Klasse M:

  • Wasser- oder Olivenkopftrense einfach oder doppelt gebrochen, aus Metall oder Kunststoff
  • D-Trense einfach oder doppelt gebrochen, aus Metall oder Kunststoff
  • Golden Wings Trense einfach oder doppelt gebrochen
  • Doppelt gebrochene Trense mit Roller (beweglicher Mittelteil auch aus Kunststoff)
  • Ungebrochene, biegsame Trense aus Kunststoff
  • Pelham einfach oder doppelt gebrochen, oder als Stange aus Kunststoff oder Metall.  Jedes Pelham mit 2 Zügeln ohne Verbindungssteg und mit Kinnkette
  • Springkandare einfach oder doppelt gebrochen, oder als Stange aus Kunststoff oder Metall.
  • Snaffle Bit with Shanks Unterbaum max. 8 cm einfach oder doppelt gebrochen mit 2 Zügeln laut Westernregulativ
  • Kandare mind. Dicke 12mm mit Unterlegtrense mind. 10mm
  • Kandare Western oder Spanisch ohne Unterlegstrense mit 2 Zügeln, Unterbaum max. 7cm
Alle Gebisse siehe § 58 ÖTO sowie Anhang Gebisse im Reglement

Sporen: sind erlaubt
Gerte: ist nicht erlaubt

Klasse S:

  • Wasser- oder Olivenkopftrense einfach oder doppelt gebrochen, aus Metall oder Kunststoff
  • D-Trense einfach oder doppelt gebrochen, aus Metall oder Kunststoff
  • Golden Wings Trense einfach oder doppelt gebrochen
  • Doppelt gebrochene Trense mit Roller (beweglicher Mittelteil auch aus Kunststoff)
  • Ungebrochene, biegsame Trense aus Kunststoff
  • Kandare englisch, Western oder Spanisch ohne Unterlegtrense Unterbaum max. 7cm
  • Springkandare einfach oder doppelt gebrochen, oder als Stange aus Kunststoff oder Metall.
  • Pelham einfach oder doppelt gebrochen, oder als Stange aus Kunststoff oder Metall.  Pelham mit 1 Zügel und mit Kinnkette
Sporen: sind erlaubt
Gerte: ist nicht erlaubt

Es ist erlaubt, die Gebisse zwischen den Teilbewerben je Klasse zu tauschen.

In welcher Klasse müssen alle ReiterInnen einsteigen und wie kann man sich die Lizenzen WE 1 und WE 2 erreiten?

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Alle ReiterInnen müssen beim 1. Start in der Disziplin Working Equitation die Klasse Lizenzfrei wählen, wird diese Klasse in allen 3 Teilbewerben und am selben Wochenende positiv absolviert (Dressur und Trail über 58% sowie Speedtrail positiv beendet) wird der Reiter automatisch vom Bundesreferat für die Lizenz WE1 freigegeben und vom OEPS gelistet.
 
Danach haben diese ReiterInnen folgende Optionen:
 
1) weiterhin in der Klasse Lizenzfrei zu starten:
 
Es ändert sich nichts, die Lizenz WE1 muss hierfür NICHT einbezahlt werden und die ReiterInnen können auch weiterhin in der Klasse Lizenzfrei starten. Es bedeutet jedoch, dass man jederzeit in eine höhere Klasse aufsteigen kann ohne nochmals eine Prüfung ablegen zu müssen.
Sobald der Entschluss für einen Start in einer höheren Klasse fällt, kann diese jederzeit genannt werden. Für die Klassen A, L und M muss jedoch die Lizenz WE1 durch die Zahlung der Lizenzgebühr beim OEPS aktiviert werden.
Die Lizenzgebühr beträgt € 87,- (Jugendliche bis 16 Jahren € 40,-) pro Jahr, ist man bereits im Besitz einer weiteren Lizenz (Dressur, Springen, Fahren usw.) kostet die WE 1 nur mehr 40,- Euro.
 
 
2) gleich in eine höhere Klasse aufzusteigen:
 
Für einen Start in den Klassen A, L oder M muss die Lizenz WE1 rechtzeitig (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche) durch Zahlung der Lizenzgebühr beim OEPS aktiviert werden.
Die Lizenzgebühr beträgt € 87,- (Jugendliche bis 16 Jahren € 40,-) pro Jahr, ist man bereits im Besitz einer weiteren Lizenz (Dressur, Springen, Fahren usw.) kostet die WE 1 nur mehr € 40,-
 
 
Wenn die ReiterInnen nach Bezahlung und Start in einer höheren Klasse doch wieder in der Klasse Lizenzfrei starten wollen, ist dies kein Problem. Die „LizenzreiterInnen“ werden jedoch in Zukunft in einer 2. Abteilung gesondert gewertet um nicht auf die Neueinsteiger zu treffen.
 
3) weiterhin in der Klasse Lizenzfrei zu starten, jedoch trotzdem die WE1 in Händen zu halten:
 
Diese Option gilt für ReiterInnen, die weiterhin in der Klasse Lizenzfrei starten möchten, jedoch stolz auf die Lizenz WE 1 sind und gerne die Lizenzkarte WE1 besitzen möchten.
 
Bitte hierfür die Lizenzgebühr einzahlen: Lizenz- und Pferdezahlungen - OEPS Web - Portal
 
Die Lizenzgebühr beträgt € 87,- (Jugendliche bis 16 Jahren € 40,-) pro Jahr, ist man bereits im Besitz einer weiteren Lizenz (Dressur, Springen, Fahren usw.) kostet die WE 1 nur mehr € 40,-
Erst NACH einem Start in den Klassen A, L oder M erfolgt die Reihung in die 2. Abteilung der Lizenzreiter.
 
Wie erhält man die Lizenz WE 2?
 
Für die Lizenz WE2 müssen am selben Wochenende alle 3 Teilbewerbe der Klasse M positiv absolviert werden, mit einer Mindestnote in der Dressur von mehr als 60% und im Trail mindestens 58%, der Speedtrail muss positiv beendet werden.
Die WE2 kann nur auf einem Turnier erritten werden.
 
Die Höherreihung wird vom Bundesreferat vorgenommen und an den OEPS weitergeleitet. Die Kosten für die Lizenz bleiben gleich.
Bei einer Höherreihung der Lizenz während der Saison, wird vom OEPS ein Betrag von € 25,- eingehoben. Die Höherreihung am Ende des Jahres ist kostenlos.

Wie lauten die Abstände der Hindernisse 3 Tonnen, 2 Tonnen, Glocke, Becher, Sprung, Slalom parallel, Slalom gerade und Pferch und in welchen Gangarten dürfen diese Hindernisse in den jeweiligen Klassen geritten werden?

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Klasse Lizenzfrei

Hindernis

Distanz

Gangart

3 Tonnen

6 Meter

Trab

2 Tonnen

6 Meter

Trab

Glocke

Gasse 1,7 Meter breit

Trab oder Schritt

Becher

3,5 Meter Abstand; Gasse 2,5 Meter breit

Trab oder Schritt

Sprung

max. 50 cm hoch

Trab oder Galopp

Parallelslalom

9 Meter

Trab

Slalom gerade

9 Meter

Trab

Pferch

Einritt mind. 2 m, Spur 1,5 m

Trab oder Schritt

 

Klasse A (Wechsel über Trab) und L (einf. Wechsel über Schritt)

Hindernis

Distanz

Gangart

3 Tonnen

6 Meter

Galopp m. Wechsel

2 Tonnen

6 Meter

Galopp m. Wechsel

Glocke

Gasse 1,7 Meter breit

Galopp oder Schritt

Becher

3,5 Meter Abstand; Gasse 2,5 Meter breit

Galopp oder Schritt

Sprung

max. 50 cm hoch

Galopp

Parallelslalom

9 Meter

Galopp m. Wechsel

Slalom gerade

9 Meter

Galopp m. Wechsel

Pferch

Einritt mind. 2 m, Spur 2 m

Galopp oder Schritt


Klasse M und S:

Hindernis

Distanz

Gangart

3 Tonnen

3 Meter

Galopp m. fliegendem W.

2 Tonnen

3 Meter

Galopp m. fliegendem W.

Glocke

Gasse 1,5 Meter breit

Galopp oder Schritt

Becher

3 Meter Abstand; Gasse 1,5 Meter breit

Galopp oder Schritt

Sprung

max. 70 cm hoch

Galopp

Parallelslalom

6 Meter

Galopp m. fliegendem W.

Slalom gerade

6 Meter

Galopp m. fliegendem W.

Pferch

Einritt mind. 2 m, Spur 1,5 m

Galopp oder Schritt

Welche Ausrüstung benötigen Pferde und ReiterInnen um an Turnieren und Reitertreffen teilnehmen zu dürfen und wann gilt die Helmpflicht?

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Pferde:

Sättel und Zaumzeuge vom Typ Iberisch, Western oder Englisch. Schabracken und Sattelpads in dezenten Farben, Bandagen und Gamaschen sind in dezenten Farben in allen Teilbewerben erlaubt, zusätzlich Hufglocken im Trail und Speedtrail.

Fliegenhauben sind bei Turnieren im Freien erlaubt, alle Ausrüstungsgegenstände in dezenter und zum Pferd passender Farbe.

 

ReiterInnen: 

Naturfarbene oder dunkle Reithose, Stiefel oder Stiefeletten mit Stiefelschäften. Ebenfalls erlaubt ist eine Jodphurhose mit Stiefeletten. Sakko, Jacke oder Blazer in dezenten und gedeckten Farben passend zum Stil der Ausrüstung in Dressur und Trail. Oberbekleidung Westernoutfit: langärmelige Bluse oder Hemd.  Im Speedtrail ist eine Reitweste (Gilet) erlaubt. Oberbekleidung Damen: helle Bluse, Oberbekleidung Herren: Hemd. Marscherleichterung muss vom Richter freigegeben werden.

 

REITHELMPFLICHT FÜR ALLE TEILNEHMER, KLASSEN UND TEILBEWERBE!!!

Für ReiterInnen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht Rückenprotektorpflicht in Trail und Speedtrail.

Rückenschutzpflicht ebenfalls für Kinder- und Führzügelklasse!

Welche sind die WICHTIGSTEN Regeln für Neueinsteiger, um im Trail nicht ausgeschlossen zu werden?

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Bitte beachtet, dass es noch wesentlich mehr Gründe für Ausschlüsse gibt – dies sind nur die „goldenen“ Regeln für den Anfang!! Wird ein Teilnehmer in einem Teilbewerb ausgeschlossen, dürfen die restlichen Teilbewerbe trotzdem gestartet werden. Lediglich bei einer Disqualifikation ist das Turnier/Reitertreffen beendet.

  • Die arbeits- und zügelführende Hand darf nicht gewechselt werden
  • Hindernisse die noch nicht bewältigt wurden, dürfen nicht durchritten werden.

Dies gilt ab der Startlinie.

  • Start/Ziellinie darf während der Prüfung nicht durchritten werden
  • Die Garocha darf nicht vom Reiter selbst gerichtet werden
  • Das „Zeigen“ der Hindernisse ist verboten
  • Die Stierlinie, falls vorhanden, darf nicht gekreuzt werden
  • Einrittsmarkierungen (ROT=rechts, WEISS=links) müssen korrekt bewältigt werden
  • Nach Betreten des Platzes sind die Richter zu grüßen, DANACH erfolgt die Glocke. Die ReiterInnen haben nun 60 Sekunden Zeit, um die Prüfung mit Durchreiten der Startlinie zu beginnen. Bei Missachtung einer dieser Punkte erfolgt der Auschluss.

Welche Grundgangarten werden in den Klassen Führzügelklasse, Kinderklasse, Lizenzfrei, A, L, M und S im Trail verlangt und wie sind jeweils die Richtungswechsel im Galopp zu reiten?

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Als „Grundgangart“ gilt in dieser Erklärung jene Gangart, in welcher der Trail zwischen den Hindernissen zu bewältigen ist.

  • Führzügelklasse: Schritt
  • Kinderkasse: Schritt und Trab
  • Lizenzfrei: Trab
  • Klasse A: Galopp, Richtungswechsel: Wechsel über Trab (3-5 Tritte)
  • Klasse L: Galopp, Richtungswechsel: einfache Wechsel über Schritt (3-5 Schritte)
  • Klasse M und S: Galopp, Richtungswechsel: fliegende Galoppwechsel

Was ist der Unterschied zwischen Führzügel-, Kinderklasse und der Klasse Lizenzfrei für Jugendliche?

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  • Führzügelklasse: Eine Person führt das Pferd an einem Strick im Schritt durch den Trail, eine zusätzliche Begleitperson hilft dem Kind bei Schwierigkeiten. Alter der ReiterInnen: 4-8 Jahre, die Pferde können für mehrere Kinder eingesetzt werden.
  • Kinderklasse: besteht lediglich aus den Teilbewerben Dressur und Trail. Die ReiterInnen reiten frei, eine Begleitperson befindet sich jedoch am Platz und kann helfend unterstützen. Alter der ReiterInnen: 8-12 Jahre
  • Klasse Lizenzfrei: Die ReiterInnen sind alleine in der Bahn, alle 3 Teilbewerbe sind zu bewältigen. Bei Schwierigkeiten kann der Richter helfend eingreifen, hierfür wird pro Hindernis die Note 0 vergeben. Es gibt eine eigene Wertung in der Nachwuchsklasse für ReiterInnen zwischen 10 und 18 Jahren.

Was passiert, wenn ein Reiter in der Klasse Lizenzfrei ein Hindernis im Trail nicht bewältigen kann?

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Laut Reglement können die Richter den TeilnehmerInnen helfen, falls es nicht möglich ist ein Hindernis zu absolvieren. Die TeilnehmerInnen müssen jedoch zuvor zumindest probiert haben das Hindernis zu bewältigen. Für diese Richterhilfe wird von allen Richtern für dieses Hindernis die Note 0 vergeben, dies ist jedoch bei max. 2 Hindernissen möglich.

Klasse Lizenzfrei: Die ReiterInnen sind alleine in der Bahn, alle 3 Teilbewerbe sind zu bewältigen. Bei Schwierigkeiten kann der Richter helfend eingreifen, hierfür wird pro Hindernis die Note 0 vergeben. Es gibt eine eigene Wertung in der Nachwuchsklasse für ReiterInnen zwischen 10 und 18 Jahren.

Darf man in der Klasse Lizenzfrei im Trail leichttraben oder muss man aussitzen?

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Das Leichttraben ist in der Klasse Lizenzfrei erlaubt und führt zu keiner schlechteren Wertnote. Ebenso kann während der Prüfung gewechselt werden (zb. zwischen den Hindernissen leichttraben, im Hindernis aussitzen).

Was ist eine Turnierpferderegistrierung und wie bekommt man diese?

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Die Turnierpferderegistrierung ist die Registrierung des Pferdes beim österreichischen Pferdesportverband OEPS. Das Pferd erhält eine 4stellige Nummer (Kopfnummer) welche während des Turnieres vom Pferd deutlich sichtbar getragen werden muss. Dazu eignet sich zb. die Schabracke oder das Zaumzeug, als Befestigung eignen sich Sicherheitsnadeln oder Nadel und Faden (Schabracke) bzw. Gummiringe (Zaumzeug). Die passende durchsichtige Hülle wird vom OEPS mitgeliefert.

Hierfür wird der Pferdepass, sowie ein ausgefülltes Formular an den OEPS gesendet. Nach Einzahlung der Gebühr, ist das Pferd registriert. Bei Reitertreffen ist diese nicht nötig, alle Teilnehmer erhalten in der Meldestelle eigene Startnummern.
 
Zur Registrierung geht es hier:

Welche Hindernisse und -teile müssen im Falle eines Abwurfes/Umwerfens im Dressurtrail neu aufgebaut werden und falls man absteigen muss: was ist besonders zu beachten?

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ACHTUNG: Prinzipiell sind ALLE Hindernisse, die VOR der möglichen Bewältigung beim Anritt umgeworfen werden neu aufzubauen damit das Hindernis danach absolviert und beendet werden kann. Bitte beachtet hierzu auch das Reglement!!
Ausgehend davon, dass das jeweilige Hindernis NICHT beim Anritt, sondern bei der Bewältigung um/abgeworfen wird gelten folgende Angaben:
 
  • Sprung: wird bei Abwurf nicht neu aufgebaut
  • Glocke: wird die Glocke umgeworfen, bevor man diese läuten kann, muss sie neu aufgebaut werden. Werden die Seitenteile abgeworfen, müssen diese NICHT neu aufgebaut werden. Es erfolgt lediglich eine negative Beurteilung.
  • Fass mit Garocha: Lassen die ReiterInnen die Garocha aus der Hand fallen, muss diese wieder aufgehoben und an derselben Stelle weitergeritten oder das Hindernis neu begonnen werden. Falls die Tonne, in welche die Garocha abgestellt werden soll, umfällt, muss diese wieder aufgestellt werden. Das Hindernis gilt als beendet, wenn die Garocha samt Fass senkrecht steht. Fällt die Garocha beim Abstellen aus dem Fass, muss diese aufgehoben UND VOM PFERD AUS wieder in das Fass gestellt werden.
  • Becher: Wurde der Becher noch nicht aufgenommen und die Stange fällt samt Becher um, müssen beide Teile wiederaufgebaut werden. Fällt die mittlere oder eine gegenüberliegende Stange um, müssen diese NICHT aufgebaut werden. Fällt die letzte Stange, auf die der Becher abgesetzt wird, um - muss diese ebenfalls wiederaufgebaut werden damit das Hindernis beendet werden kann. Der Becher muss VOM PFERD AUS zurück auf die Stange gesetzt werden.
  • Krug: fällt der Tisch samt Krug während der Bewältigung um, muss dieser neu aufgebaut werden. Fällt nur der Krug vom Tisch, muss auch dieser aufgehoben UND VOM PFERD AUS zurück auf den Tisch gestellt werden. Wurde der Krug bereits deutlich sichtbar abgestellt und das Pferd wirft beim wegreiten (zb. mit dem Schweif) den Krug oder Tisch um, müssen diese nicht mehr aufgehoben werden.
  • Tor: Da die Seitenteile/Kordel/Tor zum Beenden des Hindernisses benötigt werden, müssen diese alle aufgehoben werden. Wird das Tor nicht geschlossen, erfolgt der Ausschluss. Ausnahme: Kinderklasse und Klasse Lizenzfrei (Richterhilfe)
  • Slalom: die Stangen werden nicht aufgebaut, wenn diese umfallen
  • Sidepass: fällt die Stange bei der Bewältigung von den Auflagen, muss diese nicht aufgebaut werden. ACHTUNG: Das Pferd muss jedoch die komplette Stange bewältigen!!
  • Stier: wird der Stier NACH Aufnahme des Strohkranzes umgeworfen, muss dieser nicht aufgebaut werden. Fällt der Strohkranz vom Stier und kann nicht aufgenommen werden, erfolgt eine deutlich geringere Beurteilung. Die ReiterInnen müssen hierfür NICHT absteigen. Alle ReiterInnen haben beim Anritt EINEN Versuch in Reitrichtung, den Strohkranz aufzunehmen und müssen hierfür den Stier umrunden.
 
ACHTUNG: Dies sind nur die wichtigsten Punkte, die beachtet werden müssen!! Es gibt noch jede Menge anderer Dinge, die zum Ausschluss führen können. Bitte informiert Euch hierüber bei einem Trailkurs!!

Was passiert, wenn man in einem Teilbewerb ausgeschlossen wird?

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Erfolgt in einem Teilbewerb der Ausschluss erhalten die ReiterInnen hierfür 0 Punkte und können trotzdem an den anderen Teilbewerben teilnehmen.

Muss jeder Reiter eine eigene Musik für die Dressur haben?

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Nein - alle TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit, eigene Musik auf einem USB Stick, Format MP3 mitzubringen und bei Anreise in der Meldestelle abzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird vom Veranstalter Hintergrundmusik eingespielt.

Wie funktioniert die Trailbesichtigung?

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Die Freigabe zur Trailbesichtigung wird durch den Richter vorgenommen, die ReiterInnen haben 20 Minuten Zeit um den Trail zu Fuß und in Turnierbekleidung (ohne Helm) zu besichtigen.

Nach Ablauf der Zeit wird die Glocke geläutet und alle TeilnehmerInnen haben den Trail unverzüglich zu verlassen. Bis zum Start des Bewerbes muss der Veranstalter mind. 15 Minuten einplanen, um den ersten Startern ein Aufwärmen der Pferde zu ermöglichen.

Es wird empfohlen, etwaige Fragen an die bei der Trailbesichtigung anwesenden RichterInnen zu stellen um Unklarheiten zu besprechen.